AGB

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle an Simone Lahme (Pavomedia) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen 2 Werktagen in Schriftform widersprochen wird.
2. "Panoramen" im Sinne dieser AGB sind alle von Pavomedia her­ge­stellten Bilderzeugnisse deren horizontaler Blickwinkel größer ist als 120°.
3. "Touren" im Sinne dieser AGB sind grafisch gestaltete Zusammen­stellungen aus Panora­men und weiteren Text-, Ton-, und/oder Bildinhalten.
4. "Objekte" im Sinne dieser AGB sind auf einem Computer räumlich drehbare Darstellungen von Objekten bis maximal 1m Höhe, die aus einer Abfolge von Einzelansich­ten des Objektes hergestellt wurden.
5. "Produkte" im Sinne dieser AGB sind Panoramen, Touren und Objekte.

II. Urheberrecht
1. Die Produkte von Pavomedia sind urheberrechtlich geschützte Werke. Eine besondere Kennzeichnung der Produkte ist zur Erlangung des Schutzes nach dem Urheberrechtsgesetz nicht erforderlich.

III. Nutzungsrechte
1. Der Auftraggeber erwirbt das einfache zeitlich und räumlich unbefristete Nutzungsrecht an den von Pavomedia erstellten Produkten.
2. Die von Pavomedia erstellten Produkte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, eine Vervielfältigung oder eine Weitergabe über den vereinbarten Zweck hinaus an Dritte ist nicht gestattet. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Pavomedia erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Produktes oder Teilen davon ist Pavomedia berechtigt, eine Vertragsstrafe bis zur Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu fordern, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
3. Bei der Verwertung des Produktes kann Pavomedia, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Produktes in branchenüblicher Form mit der Firmenbezeichnung Pavomedia genannt zu werden. Eine nach vorausgegangener Anmahnung fortgesetzte Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Pavomedia zum Schadenersatz in Höhe der halben vereinbarten Netto-Auftragssumme.
4. Pavomedia behält sich das Recht vor, das Gesamtprodukt oder Teile hiervon für eigenwerbliche Zwecke zu nutzen. Ein Ausschluss der eigenwerblichen Nutzung muss ggf. gesondert schriftlich vereinbart werden.
5. Die Bild-Rohdaten zur Erzeugung des Produktes verbleiben bei Pavomedia.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung des vereinbarten Produktes wird ein Honorar vereinbart; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Materialkosten u.ä.) sind soweit vereinbart vom Auftraggeber pauschal zu entgelten.
2. Fällige Rechnungen sind nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Pavomedia bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars bleiben die gelieferten Produkte und Nutzungsrechte Eigentum von Pavomedia.
4. Hat der Auftraggeber Pavomedia keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Produktes gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der technischen Gestaltung ausgeschlossen.
5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Pavomedia ist berechtigt, ggf. bereits begonnene und nachgewiesene Arbeiten nach Stundensatz in Höhe von 25,- €/Stunde zzgl. der geltenden ges. MwSt. in Rechnung zu stellen.

V. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Pavomedia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Pavomedia haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesent­licher Vertragspflichten, die Pavomedia durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbei­geführt hat. Für Schäden an Aufnahmeobjekten und -örtlichkeiten oder den von Pavomedia vor Übergabe des Produktes erstellten Daten haftet Pavomedia nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Pavomedia sichert die Daten des übergebenen Produktes nach Übergabe sorgfältig in doppelter Form. Der Auftraggeber ist seinerseits im eigenen Interesse gehalten, die übergebenen Produkte gegen Daten­verlust zu sichern. Tritt ein Datenverlust beim Auftraggeber dennoch ein, wird Pavomedia sich bemühen, kostenfrei Ersatz aus der eigenen Datensicherung zu leisten, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Pavomedia ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, gesicherte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags endgültig zu löschen.

3. Pavomedia übernimmt die Gewährleistung für die einwandfreie Funktion von Webinhalten unter den gängigsten Browsern für nicht länger als 1 Jahr.
4. Lieferstörungen aufgrund von höherer Gewalt hat Pavomedia nicht zu vertreten. Aus diesem Grunde kann der Kunde keine Minderung seiner Leistungspflicht beanspruchen.
5. Pavomedia haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Pavomedia ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

VI. Nebenpflichten
1. Werden Vorlagen durch den Auftraggeber gestellt, um sie in ein Produkt einzubinden, versichert der Auftraggeber, dass er an allen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Verlangt der Auftraggeber, durch ihn gestellte Vorlagen mit Hilfe der elektronischen Bildbearbeitung zu verfremden, so versichert er, hierzu vom Urheber der Vorlagen berechtigt zu sein. Er stellt Pavomedia von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeörtlichkeiten und -objekte im vereinbarten Zustand und zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Sind diese nicht oder nur teilweise für die Aufnahme vorbereitet, behält sich Pavomedia die Entscheidung darüber vor, ob die Aufnahmen dennoch durchgeführt werden oder ein Ersatztermin vereinbart wird. Im Falle eines Ersatztermins werden die konkreten Anfahrtkosten in Rechnung gestellt. Ist auch zum Ersatztermin die Örtlichkeit/das Objekt nicht angemessen vorbereitet, behält sich Pavomedia das Recht vor, die Aufnahmen dennoch durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und die nachweislich entstandenen Kosten zzgl. einer Aufwandspauschale in Höhe von 10% des Auftragswertes geltend zu machen.

VII. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können von Pavomedia gespeichert werden. Pavomedia verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von geschäftsbezogenen Daten oder Informationen, die Pavomedia im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber erhalten haben sollte, findet nicht statt.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGBs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist für beide Teile Berlin.